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Kosten für Vollnarkose beim Zahnarzt

Was Sie darüber wissen müssen

Immer mehr Menschen nutzen beim Zahnarzt die Vorteile einer Vollnarkose. Und das nicht nur bei umfangreicheren Eingriffen: Auch Patienten mit Zahnarztangst oder Kindern erleichtert eine solche Narkose die Zahnbehandlung. Doch wer kommt üblicherweise für die Vollnarkose-Kosten auf? Die Zahnarztpraxis Dentalplus in Wiesbaden gibt Ihnen hier einen informativen Überblick.

Wann die gesetzliche Krankenkasse zahlt

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist oft sinnvoll, in vielen Fällen sogar unverzichtbar. Darum übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für die Vollnarkose beim Zahnarzt. Zum Beispiel unter folgenden Bedingungen:

  • Bei Kindern unter 12 Jahren, bei denen einen Zahnbehandlung sonst nicht möglich wäre
  • Im Fall eines größeren zahnchirurgischen Eingriffs, wo eine örtliche Betäubung nicht ausreicht
  • Wenn Allergien oder bestimmte Erkrankungen eine andere Art der Schmerzlinderung als die Vollnarkose ausschließen
  • Bei Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungseinschränkungen
  • Bei Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst, die durch ein psychotherapeutisches Gutachten belegt ist

Andere Fälle

Die Übersicht macht deutlich: Die Krankenkassen bestehen auf einer sogenannten „medizinischen Notwendigkeit“, wenn sie die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt tragen sollen. Doch auch für Patienten, wo diese Notwendigkeit vordergründig nicht gegeben ist, bleibt eine Vollnarkose oft die beste Lösung – selbst wenn Sie zunächst nicht damit rechnen können, die Vollnarkose-Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das betrifft etwa:

  • Menschen mit großer Zahnarztangst
  • Zweckmäßige Behandlungen wie etwa die gleichzeitige Entfernung aller vier Weisheitszähne
  • die Zusammenfassung umfangreicherer Zahnbehandlungen zu einer einzigen Sitzung in Vollnarkose

In all diesen Fällen werden die Vollnarkose-Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. Allerdings gibt es gute Alternativen!

Möglichkeiten der Finanzierung von Vollnarkose-Kosten

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose nicht übernimmt, kommen auch andere Finanzierungslösungen in Frage. Zur Deckung der Kosten Ihrer Vollnarkose ist etwa Folgendes denkbar:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Ratenzahlung
  • Von der Steuer absetzen

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Einige wenige Zahnzusatzversicherungen bieten Tarife an, welche die Kosten für Vollnarkose abdecken.

Zwar sind die Vollnarkose-Kosten immer sofort und vollständig an den Anästhesisten (Narkosearzt) zu bezahlen. Die Kosten der zahnärztlichen Behandlung können Sie jedoch in Raten begleichen. Diese Ratenzahlung ist bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten zins- und kostenfrei. Nur bei längeren Laufzeiten (13 bis 48 Monate) fallen Zinsen und Gebühren an.

Die Kosten einer Vollnarkose zählen für das Finanzamt wie Zahnarztrechnungen überhaupt zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen. Diese können Sie sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen und so bares Geld sparen.

Wir beraten Sie gern zum Thema „Kosten für die Vollnarkose beim Zahnarzt“

Wie hoch die Vollnarkose-Kosten in Ihrem persönlichen Fall sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Unter anderem von Art und Umfang der Behandlung und dem dafür notwendigen Zeitaufwand. Nähere Auskünfte zu den möglichen Kosten einer Vollnarkose erteilen unsere erfahrenen Zahnärzte Ihnen gerne bei einem Beratungsgespräch. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Kontaktformular bei uns.

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Damit wir die Behandlung optimal auf Ihre Bedürfnisse und Ihre zahnmedizinische Vorgeschichte anpassen können, bitten wir Sie, vor Ihrem ersten Termin den Anamnesebogen online auszufüllen. Natürlich unterliegen Ihre Angaben der ärztlichen Schweigepflicht.