Zahnversiegelung ist eine gute Sache
Die bleibenden Backenzähne Ihres Kindes brauchen Schutz durch Versiegelung
Kinderzähne zu versiegeln dient der aktiven Vorbeugung gegen Karies. Viel Aufwand ist dazu gar nicht nötig: Der Zahnarzt trägt eine spezielle Schutzschicht auf die Zähne auf, in der Regel die Backenzähne. Die Zahnversiegelung verhindert, dass sich Bakterien in den Zahnfurchen sammeln. Die Zähne sind viel besser geschützt und bekommen die Chance, für immer gesund zu bleiben. Die Praxis Dentalplus in Wiesbaden informiert Sie ausführlich darüber, welche Art Zahnversiegelung für Ihr Kind sinnvoll ist.
Fissuren gefährden die Backenzähne von Kindern
Die Einkerbungen, Grübchen und tiefen Rillen, welche die Kauflächen der Backenzähne (Molaren) durchziehen, werden als Fissuren bezeichnet. Sie sind oftmals mehrere Millimeter tief, aber sehr schmal. Die Borsten einer Zahnbürste erreichen meist nur den Eingangstrichter. In den Fissuren kann sich Karies bilden. Trotz eigentlich gründlichem Zähneputzen erkrankt so oft das Gebiss.
Werden die Backenzähne vom Zahnarzt versiegelt, bringt das Ihrem Kind folgende Vorteile:
- Die Versiegelung schließt gewöhnlich zuverlässig die Zahnfissuren.
- Die Zähne können optimal geputzt werden.
- Die Backenzähne erhalten auch an Stellen genug Schutz, wo keine Zahnbürste hinkommt.
- Die Entwicklung von Karies wird vermieden.
Normalerweise müssen lediglich die Kauflächen der ausgewählten Zähne mit der Schutzschicht ausgestattet werden.
Ab wann Zahnversiegelung?
Der erste bleibende Backenzahn bricht ungefähr mit dem sechsten Lebensjahr durch. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen die Zahnärzte unserer Praxis in Wiesbaden die Versiegelung. Die Behandlung kann nach und nach bei jedem Zahn, der durchkommt, erfolgen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel bei Jugendlichen, die längst alle bleibenden Zähne haben, ist die Versiegelung grundsätzlich empfehlenswert.
Bei kleinen Kindern, deren Molaren noch Milchzähne sind, empfehlen wir nur in besonderen Fällen eine Fissurenversiegelung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zahnschmelz besonders dünn ist. Die Milchzähne weisen dann ein erhöhtes Kariesrisiko auf, eine Versiegelung kann gut vorbeugen.
Zähne versiegeln tut nicht weh
Die prophylaktische Zahnversieglung ist für das Kind vollkommen schmerzlos. Der jeweilige Zahn muss allerdings komplett frei von Karies sein.
Bei der Versiegelung unternimmt der Zahnarzt folgende Schritte:
- Professionelle Zahnreinigung, besonders Reinigung der Kauflächen. Das ist die Grundlage dafür, die Backenzähne des Kindes zu versiegeln.
- Aufbringen eines Säure-Gels auf den Zahnschmelz. Die kalkuliert angeätzten Flächen dienen als Haftgrund für die Versiegelungsschicht. Das maximiert die Haltbarkeit.
- Auftragen des Versiegelungsmaterials. Das ist ein spezieller Kunststoff, der flüssigem Harz ähnelt.
- Aushärtung mit blauem UV-Licht. Sie sorgt für die notwendige Festigkeit der Versiegelung.
- Bisskontrolle. Hierbei prüft der Zahnarzt, ob die Zahnreihen des Kindes noch korrekt aufeinanderbeißen können, nachdem die Zähne versiegelt worden sind.
Abschließend werden die behandelten Zähne mit einem Fluorid-Gel bestrichen. Die Kunststoffe für die Versiegelung enthalten ebenfalls Fluorid. Dadurch sind die versiegelten Zähne zusätzlich vor einem Angriff durch Karies geschützt.
Der günstigste Zeitpunkt, Zähne zu versiegeln, ist etwa ein halbes Jahr nach dem Zahndurchbruch. Eine regelmäßige Kontrolle der Versiegelung ist wichtig. Zwar ist sie in der Regel sehr stabil und hält jahrelang. Bei dem einen oder anderen Kind kann sie sich aber doch einmal lösen.
Bei Dentalplus wird ausschließlich mit hochwertigem Material versiegelt
Das Material, das wir für die Fissurenversiegelung einsetzen, besitzt eine sehr hohe Dichtigkeit. Es unterbindet auf Dauer das Eindringen von Speisebrei und Bakterien in die Fissuren.
- Selbst die in den Furchen bereits vorhandenen Bakterien sterben durch Einschluss in das Versiegelungsmaterial ab. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem „Insekt im Bernstein“.
- Für die Fissurenversiegelung bei Kinderzähnen wählen wir bewusst eine weiß eingefärbte Flüssigkeit. Das hilft, die Versiegelung während späterer Kontrollen besser zu beurteilen.
- Wir nutzen hochwertige Kunststoffe, die wir unter UV-Licht aushärten lassen.
Mögliche Kosten einer Fissurenversiegelung
Die Zahnversiegelung wird bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich durch gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützt. Es kann jedoch gewisse Einschränkungen geben:
- Gesetzliche Krankenkassen decken nur die Kosten für die Versiegelung der hinteren großen Backenzähne (Molaren) bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre ab. Voraussetzung: Es handelt sich um bleibende Zähne (keine Milchzähne), die tatsächlich kariesfrei sind.
- Die Behandlung der kleinen Backenzähne (Prämolaren) ist sehr häufig genauso sinnvoll wie die der hinteren Backenzähne. Für die Kosten können Sie als Eltern selber aufkommen. Sie können auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die solche Vorsorgemaßnahmen bezahlt.
- Bei einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich vorher erkundigen, ob über Ihren gewählten Tarif auch die Prämolaren Ihres Kindes versiegelt werden können. Ansonsten ist die entsprechende Zahnbehandlung für Sie eine Eigenleistung.
Bei Dentalplus in Wiesbaden sind ausgewiesene Experten für Kinderzahnheilkunde tätig. Sie beraten Sie ganz offen zu der Frage, welche Vorsorgemaßnahmen für Ihr Kind unverzichtbar sind.
Persönlicher Termin für Sie und Ihr Kind in Wiesbaden
Unsere Zahnärzte in Wiesbaden empfehlen Ihnen und Ihrem Kind, die Fissurenversiegelung als Vorbeugung gegen Karies in Anspruch zu nehmen. Bessere Zähne und ein strahlendes Lächeln werden der Dank dafür sein.
Bitte melden Sie sich einfach bei unserem zuvorkommenden Team und vereinbaren Sie Ihren Termin. Das ist telefonisch, über unser Kontaktformular und auch per E-Mail möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Damit wir die Behandlung optimal auf Ihre Bedürfnisse und Ihre zahnmedizinische Vorgeschichte anpassen können, bitten wir Sie, vor Ihrem ersten Termin den Anamnesebogen online auszufüllen. Natürlich unterliegen Ihre Angaben der ärztlichen Schweigepflicht.